Miete

Bei der Wohnwarft gibt es unterschiedlich hohe Mieten, die nach den finanziellen Möglichkeiten der Haushalte gestaffelt sind. Es gibt vier Mietstufen. 40% der Wohnungen sind für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vorgesehen.

Ausstieg

Bei Ausstieg werden die erworbenen Genossenschaftsanteile zurückgezahlt. Sollte sich niemand finden, der diese Anteile übernimmt, so gilt für die Rückzahlung eine zweijährige Sperrfrist.

Wohnungsgrößen

Da die Genossenschaft geförderten Wohnraum erstellt hat, gibt die fördernde Stelle, das Amt für Wohnungsbau, die Wohnungsgrößen nach den Förderrichtlinien vor. Genossenschaftsmitglieder jedoch haben ein Recht auf 10qm pro Haushalt mehr. Im Folgenden die möglichen Haushaltsgrößen, und die dazugehörige theoretische durchschnittliche Gesamtquadratmeterzahl (die tatsächlich gebauten Wohnungen weichen selbstverständlich geringfügig davon ab):

Für Wohngemeinschaften gibt es Sonderregelungen. Hier kann jede Person als Subhaushalt betrachtet werden. Ein Subhaushalt kann für sich 35qm in Anspruch nehmen. Bei drei Subhaushalten ergeben sich so z.B. 105qm. Jeder Haushalt muß für sich selbst den idealen Fall herausfinden und seine Haushaltszusammensetzung vor Einzug entsprechend darlegen. Für Subhaushaltsregelungen muss mit folgenden durchschnittlichen Wohnungsgrößen gerechnet werden:

  • Ein Subhaushalt /1 Person volljährig 35,0 qm
  • 2 Personen (verheiratet/Lebensgemeinschaft) 52,5 qm
  • 2 Personen (Elternteil plus Kind) 52,5qm
  • 3 Personen (Elternteil plus 2 Kinder) 62,5qm
  • 3 Personen (Eltern/Lebensgemeinschaft plus 1 Kind) 67,5qm
  • 4 Personen (Elternteil plus 3 Kinder) 72,5qm
  • 4 Personen (Elternteil/Lebensgemeinschaft plus 2 Kinder) 77,5qm